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ALLE BAULICHEN VERÄNDERUNGEN UND INVESTITIONEN AM MIETGEGENSTAND BEDÜRFEN IM VORFELD EINER SCHRIFTLICHEN ZUSTIMMUNG DES VERMIETERS.
Alle Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Umbau müssen vom Mieter direkt beauftragt, abgewickelt und bezahlt werden. Die gesamte Abwicklung ist ausschließlich durch eine durch den Mieter beauftragte Fachfirma, die entsprechende Konzessionen vorweist, durchzuführen.