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Bewilligung für bauliche Veränderungen

Bewilligungen für bauliche Veränderungen MRG

ALLE BAULICHEN VERÄNDERUNGEN UND INVESTITIONEN AM MIETGEGENSTAND BEDÜRFEN IM VORFELD EINER SCHRIFTLICHEN ZUSTIMMUNG DES VERMIETERS.

Alle Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Umbau müssen vom Mieter direkt beauftragt, abgewickelt und bezahlt werden. Die gesamte Abwicklung ist ausschließlich durch eine durch den Mieter beauftragte Fachfirma, die entsprechende Konzessionen vorweist, durchzuführen.

Bewilligung für bauliche Veränderungen WEG

DIE VERÄNDERUNG/UMBAU IST IMMER AUF KOSTEN DES WOHNUNGSEIGENTÜMERS DURCHZUFÜHREN.

Wohnungseigentümer (egal ob Eigentümer eines Reihenhauses oder einer Wohnung) ist berechtigt unter bestimmten Vorraussetzungen Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt vorzunehmen.

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2544 LEOBERSDORF

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