Montag bis Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00
Nach der Übergabe kommt leider das Unvermeidliche – die Vorschreibungen für Betriebskosten, Miete und Co. Die Vorschreibungen sind immer monatlich bis spätestens 05. des jeweiligen Monats zur Einzahlung zu bringen.
ALLE Jahre wieder!
Während einer Abrechnungsperiode (01.01.-31.12.) fallen in Ihrer Liegenschaft diverse Betriebskostenausgaben, wie z.B. Hausbesitzabgaben, Strom, Müllgebühren, Reinigungskosten uvm., an. In Ihrer monatlichen Vorschreibung zahlen Sie ein Akonto an Betriebskosten, die sich auf Grund einer Betriebskostenvorausschau ergibt. Natürlich werden Ihre eingezahlten Akonti nach Abschluss einer Abrechnungsperiode genau abgerechnet.
Die Hausverwaltung hat bis 30.06. des Folgejahres Zeit, die Jahresabrechnung zu erstellen und den Kunden zu übersenden.
Ganz simpel – die tatsächlich angefallenen Betriebskosten für die gesamte Liegenschaft werden mit der Summe aller Betriebskosten-Akontozahlungen aller Eigentümer/ Mieter gegenübergestellt und abgerechnet. Waren die Ausgaben höher als die Summe aller Einnahmen, so ergibt sich ein Fehlbetrag. Im umgekehrten Fall darf man sich über ein Guthaben freuen. Da nun das Abrechnungsergebnis der gesamten Liegenschaft ermittelt ist, wird dies nun auf die Eigentümer bzw. Mieter je nach vereinbartem Verteilerschlüssel aufgeteilt. Die häufigsten Verteilerschlüssel sind nach Nutzfläche oder nach Nutzwert, dies ist aus Ihrem Vertrag ersichtlich.
Sollte Ihre Abrechnung ein Guthaben ergeben, so bekommen Sie beiliegend zur Jahresabrechnung ein Refundierungsformular, in dem Sie Ihre Bankverbindung für die Überweisung des Guthabens bekannt geben. Handelt es sich bei dem Abrechnungsergebnis um eine Nachzahlung, so liegt ein Zahlschein der Abrechnung bei. Haben Sie einen Bankeinzug bei uns angelegt, so wird Ihnen das Guthaben automatisch nach 30 Tagen refundiert bzw. die Nachzahlung eingezogen.
Die Betriebskostenabrechnung kommt ins Haus geflattert und plötzlich treten Fragen über Fragen auf? Zögern Sie nicht uns anzurufen! Unser Team der Administration und Buchhaltung ist stets bemüht, die Abrechnung zu erklären. Auf Ihrer Jahresabrechnung finden Sie im Text wer für Ihre persönliche Beratung zuständig ist.
Wie hoch werden die Betriebskosten im kommenden Jahr sein?
Jährlich im Dezember wird eine Betriebskostenvorschau für das kommende Jahr erstellt. Alle bis dahin der Hausverwaltung bekannten Erhöhungen werden natürlich berücksichtig. Auf Basis dieser Kalkulation wird dann das Betriebskostenakonto ab Jänner ermittelt und erhalten Sie neue Zahlscheine zugestellt.