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Bekomme ich die Bestätigung für das Finanzamt automatisch?

Sollte bei Ihrer Wohneinheit monatlich die Rate für Ihr Wohnbauförderungsdarlehen vorgeschrieben werden, so können Sie die jährliche Bestätigung für das Finanzamt bei der Hausverwaltung anfordern und wir können Ihnen diese Bestätigung per E-Mail oder Post übersenden.

Bis wann muss ich spätestens meinen Hauptwohnsitz bei der Gemeinde melden?

  1. Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
  2. Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
    - Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen, z.B. Reisepass und Geburtsurkunde;
    - Unterkunftnehmer, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): Reisedokument (z.B. Reisepass);
    - wenn an der bisherigen Unterkunft aus dem Hauptwohnsitz ein "weiterer Wohnsitz" wird, ist dort vor Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes eine Ummeldung erforderlich.
  3. Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z.B. Kfz-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden) begründen kann.

Bis wann sollen die monatlichen Betriebskosten gezahlt werden?

Die monatlichen Vorschreibungen sind immer bis 05. des jeweiligen Monats zur Einzahlung zu bringen.

Bis wann wird eine Jahresabrechnung gestellt?

Der Abrechnungszeitraum für die Betriebskostenabrechnungen ist von 01.01. bis 31.12.

Für das Erstellen der Abrechnung hat die Verwaltung dann bis 30.06. des Folgejahres Zeit. 

Haustiere in der Anlage

Generell sind Haustiere in der Anlage erlaubt wenn sie keine Beeinträchtigung für Ihre Nachbarn darstellen und eine schriftliche Genehmigung der Hausverwaltung aufliegt. Bezüglich des Verhaltens der Haustierhalter ist zu beachten, dass die Haustiere in der Anlage nicht frei laufen dürfen und strikt an der Leine zu führen sind.

Verschmutzungen welche durch die Haustiere gemacht wurden sind vom Haustierhalter umgehend zu entfernen.

Kann ich die Gebühren für den Badesee monatlich bezahlen?

Grundsätzlich wird die Gebühr für den Badesee jährlich im März vorgeschrieben und ist dann mittels Zahlschein, Dauerauftrag oder Bankeinzug zu bezahlen. Möchte man die Gebühren monatlich bezahlen so geht dies aus systemtechnischen Gründen nur mittels Bankeinzug. Wird dies von Ihnen gewünscht so bitten wir Sie, sich mit der zuständigen Sachbearbeiterin (ist auf Ihrer Vorschreibung angeführt) in Verbindung zu setzten.

Was benötigt die Hausverwaltung bei einem Eigentümerwechsel?

damit ein Eigentümerwechsel von der Hausverwaltung durchgeführt werden kann, benötigt dieser folgende Unterlagen von dem Kunden.
- Beglaubigter Kaufvertrag in Kopie
- Bekanntgabe mit welchen Datum der Eigentümerwechsel und somit die Übernahme der Betriebskosten zu erfolgen hat (von beiden Parteien zu unterfertigen)
- Kontaktdaten des neuen Eigentümers (Telefonnummer , E-Mailadresse)

Die Unterlagen können via E-Mail oder per Fax an die Hausverwaltung übermittelt werden.

Wenn es zu einem Wechsel der Wohnung/ des Reihenhauses etc. unter dem Jahr kommen sollte, wer trägt die Kosten für die Jahresabrechnung?

Jeweils der Eigentümer bzw. Mieter, welcher zum Zeitpunkt der Erstellung der Abrechnung im aufrechten Vertragsverhältnis ist, bekommt die Abrechnung zugestellt. Nachzahlungen gehen ebenfalls zu Lasten bzw. Guthaben zu Gunsten dieses Eigentümers bzw. Mieters. Dies gilt allerdings nur, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart ist.

Wie kann ich einen Bankeinzug einrichten oder stornieren?

Die Erteilung oder Stornierung des Bankeinzuges muss schriftlich erfolgen.
Hierzu füllen Sie bitte die Einzugsermächtigung vollständig aus und senden diese an die AURA Hausverwaltung GmbH (auch per Fax oder Mail möglich).

Wie komme ich zu einem neuen Schlüssel / Zylinder?

Die Anfertigung eines weiteren Schlüssels oder Zylinders kann lediglich über die Hausverwaltung erfolgen. Geben Sie bitte der Hausverwaltung Ihre Schlüsselnummer bekannt sowie die Anzahl der Schlüsseln, die nachgemacht werden sollen.
Sollte ein weiterer Zylinder angefertigt werden, so wird die Zylindernummer und die Länge des Zylinders benötigt.
Danach stellt Ihnen die Hausverwaltung eine Bestätigung aus, mit welcher Sie eine beliebige Firma mit der Anfertigung Ihres Schlüssels/ Zylinders beauftragen können.

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