Montag bis Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00
Sollte bei Ihrer Wohneinheit monatlich die Rate für Ihr Wohnbauförderungsdarlehen vorgeschrieben werden, so können Sie die jährliche Bestätigung für das Finanzamt bei der Hausverwaltung anfordern und wir können Ihnen diese Bestätigung per E-Mail oder Post übersenden.
Die monatlichen Vorschreibungen sind immer bis 05. des jeweiligen Monats zur Einzahlung zu bringen.
Der Abrechnungszeitraum für die Betriebskostenabrechnungen ist von 01.01. bis 31.12.
Für das Erstellen der Abrechnung hat die Verwaltung dann bis 30.06. des Folgejahres Zeit.
Generell sind Haustiere in der Anlage erlaubt wenn sie keine Beeinträchtigung für Ihre Nachbarn darstellen und eine schriftliche Genehmigung der Hausverwaltung aufliegt. Bezüglich des Verhaltens der Haustierhalter ist zu beachten, dass die Haustiere in der Anlage nicht frei laufen dürfen und strikt an der Leine zu führen sind.
Verschmutzungen welche durch die Haustiere gemacht wurden sind vom Haustierhalter umgehend zu entfernen.
Grundsätzlich wird die Gebühr für den Badesee jährlich im März vorgeschrieben und ist dann mittels Zahlschein, Dauerauftrag oder Bankeinzug zu bezahlen. Möchte man die Gebühren monatlich bezahlen so geht dies aus systemtechnischen Gründen nur mittels Bankeinzug. Wird dies von Ihnen gewünscht so bitten wir Sie, sich mit der zuständigen Sachbearbeiterin (ist auf Ihrer Vorschreibung angeführt) in Verbindung zu setzten.
damit ein Eigentümerwechsel von der Hausverwaltung durchgeführt werden kann, benötigt dieser folgende Unterlagen von dem Kunden.
- Beglaubigter Kaufvertrag in Kopie
- Bekanntgabe mit welchen Datum der Eigentümerwechsel und somit die Übernahme der Betriebskosten zu erfolgen hat (von beiden Parteien zu unterfertigen)
- Kontaktdaten des neuen Eigentümers (Telefonnummer , E-Mailadresse)
Die Unterlagen können via E-Mail oder per Fax an die Hausverwaltung übermittelt werden.
Jeweils der Eigentümer bzw. Mieter, welcher zum Zeitpunkt der Erstellung der Abrechnung im aufrechten Vertragsverhältnis ist, bekommt die Abrechnung zugestellt. Nachzahlungen gehen ebenfalls zu Lasten bzw. Guthaben zu Gunsten dieses Eigentümers bzw. Mieters. Dies gilt allerdings nur, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart ist.
Die Erteilung oder Stornierung des Bankeinzuges muss schriftlich erfolgen.
Hierzu füllen Sie bitte die Einzugsermächtigung vollständig aus und senden diese an die AURA Hausverwaltung GmbH (auch per Fax oder Mail möglich).
Die Anfertigung eines weiteren Schlüssels oder Zylinders kann lediglich über die Hausverwaltung erfolgen. Geben Sie bitte der Hausverwaltung Ihre Schlüsselnummer bekannt sowie die Anzahl der Schlüsseln, die nachgemacht werden sollen.
Sollte ein weiterer Zylinder angefertigt werden, so wird die Zylindernummer und die Länge des Zylinders benötigt.
Danach stellt Ihnen die Hausverwaltung eine Bestätigung aus, mit welcher Sie eine beliebige Firma mit der Anfertigung Ihres Schlüssels/ Zylinders beauftragen können.