Montag bis Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00
Das Facilitymanagement umfasst die professionelle Abwicklung von Versicherungsschäden, Beauftragung und Überwachung von Winterdienstarbeiten und Gebäudereinigungen, die laufende Kontrolle von Service- und Überprüfungsarbeiten an gebäudetechnischen Anlagen und Kinderspielplätzen.
Sekundär werden die gebäudetechnischen Anlagen laufend auf Betriebswirtschaftlichkeit geprüft und bei Optimierungspotential werden im Einklang mit der Technikabteilung Verbesserungsmöglichkeiten ausgearbeitet. In Zeiten wie diesen spielen Bewirtschaftungskosten eine große Rolle. Aus diesem Grund ist es unser Anliegen Ihre Liegenschaft kostengünstig und qualitativ zu bewirtschaften. Für die Bewirtschaftung Ihrer Anlage werden Vertragsunternehmen nach sorgfältiger Prüfung beauftragt.
ES IST UNSER BEDÜRFNIS IHRE LAUFENDEN BEWIRTSCHAFTUNGSKOSTEN IM AUGE ZU BEHALTEN.
VERSICHERT IM RAHMEN DER GEBÄUDEVERSICHERUNG SIND SCHÄDEN AM GEBÄUDE DURCH:
Zum Gebäude zählen:
Das Bauwerk an sich (Mauern, Decken, Böden), sowie die darin befindlichen Leitungen.
Zusätzlich zählen zum Gebäude z.B.:
Schornsteine, Einfriedungen (Zäune) / Dächer / Schächte , die fix mit dem Gebäude verbunden sind.
Nicht zum Gebäude zählen:
Einrichtungsgegenstände (auch Einbauschränke) wie Kästen, Tische, Sofas, Betten, etc. sowie Wohnungsinhalt wie Bekleidung, Spielzeug, Bücher,etc.
Beispiel eines Wasserschadens:
Eine Rohrleitung in der Wand bricht. Aus dieser Rohrleitung tritt Wasser aus, beschädigt die Wand , einen Läufer (Teppich) am Boden, ein Kästchen, und rinnt durch den Boden bis zum unten wohnenden Nachbarn: Der Gebäudeversicherer bezahlt den Bruch der Rohrleitung, sowie Folgeschäden durch das ausgetretene Leitungswasser am Gebäude wie z.B.: neu Verspachteln der Mauer, Streichen der Wand, sowie Neuausmalen der Decke in der Wohnung unterhalb.
Nicht vom Gebäudeversicherer ersetzt werden:
Schäden am Läufer, an Kästchen, oder am Kasteninhalt. Derartige Schäden können im Rahmen einer Haushaltversicherung vom Wohnungsinhaber selbst versichert werden.
Ebenfalls nicht ersetzt werden Schäden am Mobiliar in der Wohnung unterhalb. Auch hier ist Schadenersatz durch den Haushaltversicherer des Wohnungsinhabers möglich.
Ein Schadenersatz ist auch im Rahmen der Haftpflicht des Schadenverursachers möglich. Es ist allerdings zu beachten, dass der eigene Versicherer meist NEUWERTERSATZ leistet, währen ein Haftpflichtversicherer vom Zeitwert der beschädigten Sache ausgeht, und daher Abzüge von den Kosten der Wiederherstellung erfolgen können.
Der Glasbruch sowie der Einbruch (analog dazu der Vandalismus) sind im Rahmen der Gebäudeversicherung nicht versichert, sondern müssen im Rahmen der Haushaltversicherung versichert werden.
Möglich ist im Rahmen der Gebäudeversicherung eine Erweiterung des Versicherungsschutzes für Glasbruch- und Einbruch-(Vandalismus-)Schäden in ALLGEMEINEN (nicht vermieteten) RÄUMLICHKEITEN (z.B.: Stiegenhaus / Fahrradkeller / Gemeinschafts-Abstellraum)
Diese Aufstellung ist beispielhaft, und ohne Auswirkung auf die Sach-, und Rechtslage erstellt. Die Grundlage eines Schadenersatzes bleiben die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.
DIE WINTERDIENSTFIRMA WIRD SEITENS DER HAUSVERWALTUNG BEAUFTRAGT...
... die Allgemeinflächen der Liegenschaft im Winter von Schnee und Glatteis zu befreien. Bei offenen Laubengängen über die man zu den Eingängen der Wohnungen gelangt, weisen wir darauf hin, dass es bei Glatteis, Schnee oder Regen zu Rutschgefahr kommen kann.
Der Umfang der Räumung und Streuung orientiert sich an der Wettersituation. Bei Schneehöhen bis zu 10 cm ist mit einer Bestreuung bzw. Räumung im Zeitraum von 5 Stunden nach Beginn der Gefährdung zu rechnen.
Bei anhaltenden Schneefällen erfolgt die Räumung im Intervall von 5 Stunden, in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr. In Fällen von Parteienwillen unabhängigen Umständen (Fälle höherer Gewalt, z.B. Zusammenbruch des individual Verkehrs, extreme Schneemengen, Schneeverwehungen, andauernd gefrierender Regen) kann der Auftragnehmer (Winterdienstfirma) eine regelmäßige Räumung und Streuung nicht gewährleisten.
Weiter weisen wir darauf hin, dass bei den allgemeinen Flächen der Liegenschaft ebenfalls der oben angeführte Umfang der Räumung und Streuung gilt, mit Ausnahme der Parkplätze, welche von den jeweiligen Eigentümer selbst gereinigt bzw. schnee- und eisfrei gehalten werden müssen.
Nur die allgemeinen Flächen und die Zufahrten zu den PKW Abstellplätzen unterliegen der Winterdienstfirma. Bei extremen Schneefall werden von der Winterdienstfirma freie allgemeine Flächen für die Ablagerung des Schnees verwendet. Sollten diese Flächen nicht ausreichend sein, so wird ein Abtransport des Schnees veranlasst, welcher gesondert der Eigentumsgemeinschaft in Rechnung gestellt wird.
Die von der Winterdienstfirma verwendeten Auftaumittel werden von dieser am Ende der Saison (ca. April) entfernt.
Für die meisten von der AURA Hausverwaltung GmbH verwalteten Liegenschaften wurde eine Gebäudebündelversicherung abgeschlossen. Diese beinhaltet die Sparten:
Feuer
Sturm
Haftpflicht
Glasbruch
Leitungswasser
Abweichungen bei einzelnen Liegenschaften sind möglich. Vertragsgrundlage sind jedenfalls nur der Versicherungsantrag, die Polizze sowie der Polizze beigeschlossenen Anhänge und Versicherungsbedingungen!