Montag bis Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00
SIE HABEN IHRE MIETWOHNUNG BZW. IHR MIETREIHENHAUS GEKÜNDIGT. IN ABSPRACHE MIT DER HAUSVERWALTUNG WIRD EIN TERMIN ZUR RÜCKGABE VEREINBART.
Bereits mit der Bestätigung Ihrer Kündigung erhalten Sie eine Checkliste zur Rückgabe Ihres Mietobjektes. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch und bedenken Sie, dass nur durch Erledigung aller angeführten Punkte eine reibungslose Rückgabe möglich ist.
Sollte es Unklarheiten betreffend der Rückstellung der Wohnung geben (z.B. ob neu ausgemalt werden muss, ob ev. die Böden getauscht werden müssen etc.) , ist auch eine Vorbegehung möglich. Hierzu dürfen wir Sie ersuchen, rechtzeitig vor Mietende einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.
AM TAG DER RÜCKGABE IST DIE WOHNUNG BZW. DAS REIHENHAUS GERÄUMT UND GEREINIGT ZU ÜBERGEBEN.
Wir dürfen auch gleichzeitig daran erinnern, Strom und Gas bzw. Wärme keinesfalls abzumelden. Die Zähler werden im Zuge der Rückgabe gemeinsam abgelesen und von uns umgemeldet. Die Endabrechnungen der Versorger werden anschließend direkt an Ihre neue Adresse geschickt.
Der eingezahlte Baukostenzuschuss wird nach vereinbarter Abwertung umgehend überwiesen. Hier geben Sie uns bitte bei der Rückgabe Ihre Bankverbindung bekannt. Bei einer Abtretung des Baukostenzuschusses wird dieser an das genannte Abtretungskonto überwiesen.