Montag bis Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00
ES WICHTIG DIE KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN ZU KENNEN.
Die Wohnung ist zu klein geworden, weil Sie Nachwuchs erwarten, den Partner fürs Leben gefunden haben und zusammenziehen möchten oder Sie einfach mehr Platz brauchen?Die Wohnung ist zu groß, weil die Kinder ihre eigenen Wege gehen, eine Trennung unvermeidlich war oder die finanziellen Mittel leider nicht mehr ausreichen? Es gibt viele Gründe, warum eine Änderung der Wohnsituation notwendig wird.
punkt Kündigungsbedingungen bzw. Kündigungsfrist im Mietvertrag bzw. in der Vereinbarung nachlesen. Diese Information finden Sie in der Regel unter dem Punkt „Vertragsdauer".
punkt Kündigungsschreiben aufsetzen und rechtzeitig an die Hausverwaltung – am besten mittels Einschreiben – senden. Das Schreiben muss vor Beginn der Kündigungsfrist eingelangt sein.
Beispiel: Sie möchten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 30.06. kündigen. In dem Fall muss das Schreiben spätestens am 31.03. bei der Hausverwaltung eingelangt sein.
punkt Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung und sämtliche Informationen, was im Zuge der Wohnungsrückgabe zu beachten ist.
ALS KLEINE HILFE HABEN WIR FÜR SIE MUSTER FÜR KÜNDIGUNGSSCHREIBEN HINTERLEGT.
Wenn die Bestandseinheit gekündigt ist, steht die Rückgabe bevor. Lesen Sie bitte hierzu unsere Checkliste zur Wohnungsrückgabe.